
Measure
Energiesparmassnahmen der kantonalen Verwaltung
Description of the measure
- Reduktion der Aussenbeleuchtung der kantonalen Gebäude und Kulturgüter;
- Reduktion der Innenbeleuchtung (Korridore, Treppenhäuser usw.) auf ein vertretbares Mass;
- Verzicht auf Weihnachtsbeleuchtung und Klimatisierung während den Wintermonaten;
- Generelle, angemessene Temperatursenkung in den öffentlichen Gebäuden;
- Abschalten des Warmwassers, wo möglich.
- Werden Räumlichkeiten während längerer Zeit nicht genutzt, sind Fenster und Rollläden zu schliessen.
Description of the intended effect
Einsparung von Strom und fosslien Brennstoffen
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